Durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) und die Gemeinsame Synode der Bistümer (1971-1975) haben der Diakonat und der pastorale Dienst von Laien in der Kirche wesentliche Impulse erhalten. Mit dem Institut für Diakonat und pastorale Dienste (IDP) hat das Bistum Münster diese Impulse und die damit verbundenen Anliegen aufgegriffen.
- Pastoralreferentin / Pastoralreferent ist die Bezeichnung für einen hauptberuflichen pastoralen Dienst, der Frauen und Männern offensteht.
- Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sind in der Regel in der Seelsorge einer Pfarrei, aber auch in der kategorialen Seelsorge (z.B. Krankenhaus, Schule) tätig. Mit anderen Christinnen und Christen zusammen leben sie ihren Glauben und suchen nach Wegen hin zu einer lebendigen Kirche. Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten begleiten und unterstützen Ehrenamtliche. Sie ermutigen Laien, die eigene christliche Verantwortung in Familie, Kirche und Gesellschaft wahrzunehmen.
- Die Aufgaben von Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten liegen in allen Grundvollzügen der Kirche (Liturgie, Verkündigung, Diakonie). Schwerpunkte ihres Dienstes sind u.a. Jugendarbeit und Familienpastoral, Katechese und Religionsunterricht. Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten arbeiten mit Priestern, Diakonen und anderen haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen.
- Mit der Beauftragung durch den Bischof werden Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in den kirchlichen Dienst übernommen.
Durch Fort- und Weiterbildung können sich Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten für die Übernahme spezieller Aufgaben (z.B. Supervision, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Gemeindeberatung) qualifizieren.