Der Diakonenrat

Die Mitglieder des Diakonenrates. Auf dem Foto fehlt Thomas Fonck.

Die Mitglieder des Diakonenrates. Auf dem Foto fehlt Thomas Fonck. | Foto: Anke Lucht, Bistum Münster
Quelle: Foto: Anke Lucht, Bistum Münster

Aufgaben 

  • Beratung und Unterstützung des Bischofs im Hinblick auf den Ständigen Diakonat 
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Förderung des Diakonats unter besonderer Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der verheirateten und zivilberuflich tätigen Diakone und ihrer Familien 
  • Mitsorge um die Spiritualität der Diakone und ihrer Familien und Förderung der Brüderlichkeit unter den Diakonen 
  • Beratung bei der Aus- und Fortbildung der Diakone 
  • Entsendung von Vertretern der Diakone in Diözesangremien 
  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Priestern sowie den Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten 

Zusammensetzung

  • Vorsitzender 
  • Bischöflicher Beauftragter für den Ständigen Diakonat 
  • Geschäftsführender Ausschuss 
  • Weitere Mitglieder 
  • Delegierter im Diözesanrat

 

Statut / Wahlordnung zum Diakonrat

Kontakt